#StopKillingCyclists

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Im November 2013 fand in London das größte Bike-Die-in statt, um gegen die permanente Gefährdung Radfahrender im Verkehr zu protestieren und an die vielen Opfer, Schwerverletzten, dauerhaft Geschädigten, Getöteten und das Leid ihrer Angehörigen zu erinnern.

Die Aktion, die unter dem Schlagwort STOP KILLING CYCLIST Tausende Londoner*innen mobilisierte, ist zu einer dauerhaften Kampagne geworden, der sich viele Initiativen weltweit angeschlossen haben. Sie demonstrieren friedlich, aber mit Nachdruck für sicherere Infrastrukturen für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrende und Fußgänger*innen. Sie fordern die oft untätig bleibenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, endlich bekannte Unfallschwerpunkte radfahrersicher umzubauen und die beiden häufigsten Unfallursachen (Dooring und rechtsabbiegende LKW) anzugehen.

Auch auf den Straßen Berlins sterben jedes Jahr Radfahrer*innen. Die häufigste Unfallursache sind auch hier rechtsabbiegende LKW (Laster, Schwertransporter, Betonmischer, Sattelschlepper), die, wie es in den Meldungen dann meistens verharmlosend heißt, die Opfer „übersehen“ hätten. Und verwiesen wird auf Stress, Unübersichtlichkeit sowie den sogenannten Toten Winkel.

Am 25. Oktober gab es nun erneut einen schweren Radunfall mit einem LKW. Eine Tourenleiterin des ADFC wurde in Wilmersdorf von einem rechtsabbiegenden LKW überrollt und lebensgefährlich verletzt. Sie liegt seitdem auf der Intensivstation.
Der ADFC Berlin ruft gemeinsam mit Angehörigen, Freunden und Kollegen zu einer Fahrrad-Demo an der Unfallstelle auf:

Mittwoch, 8.11.2017, 17 Uhr
Treffpunkt: Westfälische Str./Konstanzer Str., Nähe Fehrbelliner Platz (Wilmersdorf)

Bitte kommt zahlreich, damit endlich etwas geschieht.

  • Die Hauptverursacher von Radunfällen mit Todesfolge sind Berufskraftfahrer in schweren Lkw.
  • 75% der Unfälle, an denen sie beteiligt sind, verursachen LKW-Fahrer selbst.
  • Es gibt keinen „Toten Winkel“ an schweren LKW. Alle Bereiche vor und neben schweren LKW sind vom Fahrer direkt oder durch EU-weit vorgeschriebene Spiegel einsehbar.
  • Fahrzeuge mit einem „Toten Winkel“ sind nicht konform zu § 56 der StVZO.

 

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