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Sind Radtouren in Berlin erlaubnispflichtig?

Der Abgeordnete Andreas Baum von den PIRATEN stellte am 9.9.2014 dem Abgeordnetenhaus Berlin die schriftliche Anfrage bzgl. der Pflicht zur Erlaubnis von Radtouren in Berlin, deren Gebühren und auf welche Art und Weise nach Auffassung des Senats Radtouren „erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen“ verursachen.

Grundlage hierfür bildet der § 29 StVO.

Die Antwort (Drucksache 17/14520) lieferte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vertreten durch Christian Gaebler, am 22.9.2014.

Somit sind in der Regel schlappe 50 Euro fällig wenn sich eine Gruppe von RadfahrerInnen zusammentut, um von A (sagen wir Weltzeituhr am Alex) nach B (sagen wir zum Majakowski-Gasthaus) zu radeln, um ein Stück Torte und eine Tässchen Kaffee zu genießen. Der Senat kann natürlich auch 767 Euro für die „übermäßige Straßenbenutzung“ kassieren. Wir FahrradfahrerInnen bedürfen selbstverständlich einer Erlaubnis, da unser Verkehr mit Fahrzeugen hinsichtlich Abmessung, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreitet. Und diese Erlaubnispflicht gilt auch für Familien- oder Freundeskreise, die gemeinsam eine Radtour unternehmen.
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