„Radgesetz statt Rumdieseln!“

Unter diesem Motto findet kommenden Samstag, 16. 9., eine Woche vor der Bundestagswahl, die 17. Kreisfahrt des ADFC statt. Die Route führt auf ca. 36 km einmal um das Berliner Stadtzentrum herum. 

Start 14 Uhr, Brandenburger Tor (Pariser Platz = Ostseite)
Ziel 17 Uhr, Brandenburger Tor (Platz des 18. März = Westseite)

Strecke U Hallesches Tor (14.15), U Kottbusser Tor (14.25), S+U Warschauer Str. (14.40), U Frankfurter Tor (14.45), S Landsberger Allee (14.55), S Prenzlauer Allee (15.10), S Bornholmer Str. (15.30), U Osloer Str. (15.40), U Seestr. (15.50), S+U Westhafen (16.05), U Turmstr. (16.15), U E.-Reuter-Platz (16.25), U Ku’damm (16.35)

Aus dem ADFC-Einladungstext:

„Wir demonstrieren gegen den Abgasbetrug der Autohersteller und eine Politik, die dabei zugeschaut hat, und fordern: Mobilitätsgesetz noch 2017 beschließen!

Während die zulässigen Grenzwerte für Stickoxide überall in Berlin überschritten werden, diskutieren Politik und Industrie darüber, wie der Dieselmotor trotzdem zu retten ist.
Der Weg zu sauberer Luft ist: ein starker Umweltverbund aus ÖPNV, Fuß- und Radverkehr!

Das Berliner Mobilitätsgesetz mit Radverkehrs-Teil soll diesen Umweltverbund endlich entsprechend fördern. Der Radverkehr soll sicherer werden und ausreichend Platz bekommen. Der Gesetzentwurf ist fertig, jetzt liegt es an den Politikerinnen und Politikern in Senat und Abgeordnetenhaus.

Statt auf faule Kompromisse mit den Autoherstellern zu warten, fordern wir, dass das Gesetz noch 2017 beschlossen wird – denn umweltfreundliche Mobilität braucht keine Software-Updates.“

Anmerkung Bei der Kreisfahrt handelt es sich um eine Demonstration für den Fahrradverkehr, die nach dem Versammlungsrecht angemeldet ist. Es wird in mäßigem Tempo (ca. 15 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit) gefahren. Die Teilnahme von Skatern an der Kreisfahrt ist nicht möglich.

Hinweis Für die Abreise könnt Ihr euch nach Ende der Kreisfahrt verabreden: Bildet Gruppen, fahrt gemeinsam. Diese Touren sind nicht Teil der Demonstration, sondern unterliegen der StVO, bei mindestens 16 Teilnehmenden dem § 27 StVO.

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